BAUFINANZIERUNG · KfW 300

KfW 300: Welche Familien erhalten den Kredit für einen Neubau?

Das Programm „Wohneigentum für Familien – Neubau“ verbindet einen zinsverbilligten Kredit mit persönlichen und technischen Voraussetzungen. Ein Kind im Haushalt allein genügt nicht. Einkommen, bisheriges Wohneigentum und die Bauplanung müssen ebenfalls zu den Förderbedingungen passen.

KfW 300: Eine Familie besichtigt den Rohbau ihres künftigen Hauses.
Bei KfW 300 entscheiden die Familiensituation am Antragstag und der nachgewiesene Neubau-Standard über die Förderung.
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Welche persönlichen Voraussetzungen gelten für KfW 300?

Mindestens ein berücksichtigungsfähiges Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben. Gefördert wird selbst genutztes neues Wohneigentum in Deutschland. Der geförderte Haushalt muss Eigentümer werden; für den Eigentumsanteil gilt eine Mindestquote von 50 %. Vorhandene Wohnimmobilien oder Miteigentumsanteile können die Förderung ausschließen. Deshalb gehören auch geerbte Anteile in die Prüfung.

Ehe ist keine allgemeine Voraussetzung. Auch Alleinerziehende und unverheiratete Paare können infrage kommen. Die Bank benötigt aber eine klare Zuordnung von Haushalt, Antragstellern und künftigem Eigentum. Wer mit den Eltern oder weiteren Personen kauft, sollte diese Konstellation vor einer Reservierung besprechen, weil sich die Förderprüfung nicht auf die Einkommen eines beliebig ausgewählten Teils der Käufer beschränken lässt.

Die Kinderzahl wird für den Antrag ermittelt. Eine erst später erwartete Geburt sollte nicht als bereits berücksichtigtes Kind in die Kalkulation eingehen. Wenn eine Volljährigkeit kurz bevorsteht, sind die maßgeblichen Stichtagsregeln zu prüfen. Eine Bankberatung vor diesem Datum ersetzt nicht den fristgerechten Eingang des erforderlichen Antrags.

Wie wird die Einkommensgrenze bei KfW 300 berechnet?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, nicht der Nettolohn und auch nicht die Summe der Bruttogehälter. Es wird anhand der Einkommensteuerbescheide bestimmt. Verwendet wird der Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor dem Antragsjahr. Bei einem Antrag 2026 sind das die Jahre 2024 und 2023.

Ein Rechenbeispiel: Der relevante Haushalt hat in den beiden Steuerbescheiden 78.000 und 94.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Der Durchschnitt beträgt 86.000 Euro. Bei einem Kind liegt er unter der Grenze von 90.000 Euro. Ein aktueller höherer Lohn verändert diesen historischen Durchschnitt nicht, bleibt aber für die Kreditprüfung und die tragbare Rate wichtig.

Umgekehrt führt eine aktuelle Elternzeit nicht automatisch zu Förderfähigkeit, wenn der maßgebliche Steuerdurchschnitt oberhalb der Grenze liegt. Förderprüfung und heutiger Haushaltsplan beantworten unterschiedliche Fragen. Für die Bank brauchen Sie daher zusätzlich eine Rechnung der Einnahmen während Elternzeit, Teilzeit und anschließendem Wiedereinstieg.

Einkommens- und Kreditobergrenzen des Familienprogramms
KinderMaximales HaushaltseinkommenOhne QNGMit QNG
190.000 €170.000 €220.000 €
2100.000 €170.000 €220.000 €
3110.000 €200.000 €250.000 €
4120.000 €200.000 €250.000 €
Ab 5130.000 € bei fünf Kindern, je weiterem Kind +10.000 €220.000 €270.000 €

Welchen Standard muss der Neubau erreichen?

KfW 300 setzt in der Grundstufe ein klimafreundliches Effizienzhaus 40 voraus. Dazu kommt eine Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes. Ein niedriger Heizenergiebedarf allein ersetzt diese Bilanz nicht. Heizungen auf Basis von Öl, Gas oder Biomasse passen nicht zu den Anforderungen dieses Neubauprogramms.

Für die höhere Kreditstufe mit QNG muss das Gebäude zusätzlich ein anerkanntes Nachhaltigkeitszertifikat erhalten. Dafür werden weitere Kriterien geprüft. Eine Werbeaussage des Bauträgers wie „nachhaltig gebaut“ ist kein Zertifikat. Fragen Sie, welche Zertifizierungsstelle eingebunden ist, welche Kosten entstehen und wer das Risiko trägt, wenn das vereinbarte Ziel nicht erreicht wird.

Energieeffizienz-Experten sollten schon in der Entwurfsphase beteiligt sein. Bei einem selbst geplanten Haus lassen sich Baustoffe, Grundriss und Anlagentechnik dann aufeinander abstimmen. Beim Kauf einer Neubauwohnung brauchen Sie die zugehörigen Bestätigungen vom Verkäufer. Planen Sie zusätzliche Energie- und Nachhaltigkeitsnachweise nicht erst nach dem Notartermin.

Ohne QNG

Die energetischen und klimabezogenen Anforderungen bleiben anspruchsvoll. Der geringere Kreditrahmen kann ausreichen, wenn die Gesamtkosten und vorhandenen Eigenmittel dazu passen.

Mit QNG

Der mögliche Förderkredit ist höher. Dem stehen Zertifizierung, Dokumentation und gegebenenfalls Mehrkosten gegenüber; der größere Kredit ist selbst kein Zuschuss.

Rechenbeispiel: Reicht der Förderkredit für den Hausbau?

Eine Familie mit zwei Kindern plant frei angenommen 540.000 Euro Gesamtkosten für Grundstück, Bau und Nebenkosten. 90.000 Euro eigenes Geld werden eingesetzt, weitere Rücklagen bleiben unangetastet. Der Kreditbedarf beträgt damit 450.000 Euro. Wenn alle QNG-Voraussetzungen erfüllt sind, können davon bis zu 220.000 Euro im Programm 300 finanziert werden.

Die verbleibenden 230.000 Euro müssen anderweitig gedeckt sein. Für einen passenden selbst genutzten Erwerb kann KfW 124 ein weiterer Baustein sein; der Grundstückskauf wird nicht einfach durch KfW 300 finanziert. Jeder Kostenanteil darf im Gesamtplan nur einmal vorkommen. Ein hoher theoretischer Förderrahmen ist kein Grund, Geld für nicht förderfähige Positionen falsch zuzuordnen.

Lassen Sie die Gesamtzahlung für die Anlaufzeit und für das erste Jahr mit regulärer Tilgung getrennt ausweisen. Bei mehreren Darlehen können spätere Ratenanstiege zusammenfallen. Besonders bei einer geplanten Geburt oder Teilzeit muss der höhere Betrag auch aus dem dann niedrigeren Einkommen bezahlbar bleiben.

Wie beantragen Familien KfW 300?

  1. Haushalt prüfenKinder, Eigentumsverhältnisse und frühere Förderungen mit Steuerbescheiden und Personenangaben erfassen.
  2. Bauplanung bestätigen lassenEnergieeffizienz-Experten erstellen die Bestätigung zum Antrag; für QNG kommt die Nachhaltigkeitsberatung hinzu.
  3. Finanzierungspartner wählenDen Förderkredit zusammen mit den übrigen Darlehen beantragen und den ganzen Zahlungsplan vergleichen.
  4. Vertragsreihenfolge abstimmenVor einem verbindlichen Bau- oder Kaufvertrag die zulässigen Bedingungen und den Antragseingang klären. Eine später ergänzte Klausel repariert nicht automatisch einen zu frühen Beginn.
  5. Bauen, einziehen und nachweisenBestätigung nach Durchführung, Grundbuch- und Nutzungsnachweise rechtzeitig an den Finanzierungspartner geben.

Welche Unterlagen sind wichtig und was gilt nach dem Einzug?

Bereiten Sie die Steuerbescheide der maßgeblichen Jahre, Angaben zu Kindern und Haushalt, Nachweise zum bisherigen Eigentum und die technische Bestätigung vor. Dazu kommen die üblichen Bankunterlagen: Einkommen, Eigenkapital, Kostenaufstellung und Objektunterlagen. Fehlende Nachweise sollten vor dem geplanten Antragstermin geklärt werden; eine Gehaltsabrechnung ersetzt keinen Steuerbescheid.

Die geförderte Wohnung ist nach den Programmbedingungen mindestens fünf Jahre ab Einzug selbst zu nutzen. Für Unterbrechungen und die spätere Nutzung gelten weitere Regeln. Ein Verkauf, Auszug oder eine Änderung des Eigentumsanteils kann Folgen für die Förderung haben und ist zu melden. Wer schon einen beruflichen Umzug erwartet, sollte diese Verpflichtung in die Kaufentscheidung einbeziehen.

Die üblichen Kreditvarianten bieten bis zu 35 Jahre Laufzeit, aber nicht dieselbe lange Zinsbindung. Eine verbleibende Schuld nach der ersten Bindung muss neu finanziert werden. Für Sondertilgungen und vollständige vorzeitige Rückzahlung gelten die Programmregeln, keine automatisch mitübernommenen Rechte aus dem Bankdarlehen.

Fragen zu KfW 300

Kann KfW 300 den Kauf eines älteren Hauses fördern?

Nein. Dieses Programm betrifft klimafreundlichen Neubau und dessen förderfähigen Ersterwerb. Für einen Familienkauf mit anschließender Sanierung ist KfW 308 zu prüfen.

Wird ein noch ungeborenes Kind mitgerechnet?

Für die Förderung zählt die nach den Programmregeln berücksichtigte Kinderzahl zum Antrag. Ein erst danach geborenes Kind erhöht den bewilligten Rahmen nicht automatisch.

Ist das QNG-Siegel bei jeder Förderung nach KfW 300 nötig?

Nein. Es gibt eine Grundstufe ohne QNG und eine höhere Förderstufe mit Zertifikat. Auch ohne QNG müssen die übrigen Klimaanforderungen nachgewiesen werden.

Muss ich den höchstmöglichen Kredit aufnehmen?

Nein. Der Kreditbedarf folgt aus förderfähigen Kosten und Ihrer Gesamtfinanzierung. Mehr Darlehen bedeutet zusätzliche Schulden und keine größere Zuschusszahlung.

Was kann ich prüfen, wenn das Einkommen für KfW 300 zu hoch ist?

Je nach Neubau kommen KfW 297 beziehungsweise 298 oder KfW 296 infrage. Für selbst genutztes Wohneigentum kann zusätzlich KfW 124 passen.

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