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Für wen kommt KfW 124 infrage?
Das Wohneigentumsprogramm richtet sich an Privatpersonen, die eine Immobilie in Deutschland kaufen oder bauen und selbst darin wohnen. Es ist nicht auf Familien oder bestimmte Altersgruppen beschränkt. Auch der Kauf einer Eigentumswohnung kann passen. Anders als beim Familienprogramm KfW 300 steht nicht die Kinderzahl im Mittelpunkt, sondern die vorgesehene Nutzung.
Bei einem Mehrfamilienhaus ist nicht automatisch der gesamte Kauf förderfähig. Wenn Sie eine Wohnung selbst bewohnen und die anderen vermieten, muss der Anteil für die eigene Wohnung getrennt betrachtet werden. Dazu gehören eine nachvollziehbare Aufteilung des Kaufpreises und der zugehörigen Kosten. Die Bank sollte diese Zuordnung vor dem Antrag prüfen.
Eine unentgeltliche Überlassung an Angehörige kann unter den Programmbedingungen ebenfalls als Selbstnutzung gelten. Das ist von einer normalen Vermietung zu unterscheiden. Geben Sie deshalb schon im Finanzierungsgespräch an, wer einziehen soll und ob ein Nutzungsentgelt vereinbart wird. Eine bloße Absicht, die Immobilie irgendwann selbst zu bewohnen, reicht nicht als sauberer Finanzierungsplan.
Keine allgemeine Einkommensgrenze
Für KfW 124 ist keine Familien-Einkommensgrenze wie bei KfW 300 vorgesehen. Die Bank prüft trotzdem, ob Sie sämtliche Kreditraten bezahlen können.
Kein Energiestandard als Zugangsvoraussetzung
Das Programm ist auch für einen gewöhnlichen Bestandskauf geeignet. Energetische Sanierungsförderung kann daneben eine andere Aufgabe übernehmen.
Welche Kosten können über das Wohneigentumsprogramm finanziert werden?
Beim Kauf können neben dem Kaufpreis auch Kaufnebenkosten sowie anfallende Instandsetzungs-, Umbau- und Modernisierungskosten berücksichtigt werden. Für den Neubau zählen Baukosten, Baunebenkosten und Außenanlagen. Ein bereits gekauftes Baugrundstück kann einbezogen werden, wenn der Erwerb bei Antragseingang nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Diese Kosten müssen zum geförderten Vorhaben gehören. Ein späterer, unabhängig vom Kauf geplanter Anbau lässt sich nicht allein mit dem Hinweis auf das frühere Eigenheim über KfW 124 finanzieren. Ebenso wenig ist das Programm ein frei verwendbarer Ratenkredit. Für den Abruf und den Verwendungsnachweis sollten Kostenaufstellung, Verträge und Rechnungen zusammenpassen.
Bei Eigenleistungen ist die eigene Arbeitszeit kein förderfähiger Rechnungsbetrag. Belegte Materialkosten können dagegen berücksichtigt werden. Wer selbst renoviert, sollte daher Arbeitsleistung, Material und bezahlte Handwerkerleistungen getrennt auflisten. Das verhindert, dass eingesparte Ausgaben zugleich als benötigter Kreditbetrag in der Kalkulation stehen.
Rechenbeispiel: Wie wird KfW 124 in den Kaufplan eingebaut?
Ein selbst genutztes Haus kostet in diesem frei gewählten Beispiel 310.000 Euro. Für Nebenkosten werden 31.000 Euro und für notwendige Arbeiten 24.000 Euro angesetzt. Das ergibt 365.000 Euro Gesamtkosten. Die zurückbehaltene Notfallreserve wird nicht als Kaufzahlung gerechnet.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamter Kauf- und Arbeitsbedarf | 365.000 € |
| Eingesetztes Eigenkapital | 65.000 € |
| KfW 124 | 100.000 € |
| Weiteres Bankdarlehen | 200.000 € |
Die beiden Darlehen ergeben zusammen 300.000 Euro. Für die monatliche Belastung brauchen Sie nun zwei Zahlungspläne. Ein günstiger Einstieg beim KfW-Kredit kann die Gesamtbelastung zunächst senken, wenn eine tilgungsfreie Anlaufzeit gewählt wird. Nach deren Ende beginnt die Rückzahlung; der Haushalt muss auch diese höhere Gesamtzahlung leisten können.
Lassen Sie zusätzlich eine Variante ohne KfW 124 rechnen. Förderung bedeutet nicht automatisch, dass die Mischung günstiger ist als ein einziges Bankdarlehen. Neben dem Effektivzins zählen die Zeit bis zur vollständigen Rückzahlung, Bereitstellungskosten und fehlende Möglichkeiten zu Sondertilgungen. Verglichen wird derselbe Geldbedarf, nicht nur die erste Rate.
Wann und wo muss der Antrag für KfW 124 gestellt werden?
Sie beantragen den Kredit über einen Finanzierungspartner, etwa eine Bank oder Sparkasse. Eine Vorbereitung im KfW-Portal ist noch keine Kreditzusage. Beim Kauf ist grundsätzlich der notarielle Kaufvertrag der relevante Vorhabensbeginn, beim Bau der Start der Bauarbeiten vor Ort. Das Programm sollte deshalb vor diesen Schritten Bestandteil des dokumentierten Finanzierungsgesprächs sein.
KfW 124 hat eigene Regeln für einen formlosen Antrag beziehungsweise ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch und die spätere Einreichung. Daraus sollte kein Käufer ableiten, dass sich eine Förderung nach einem beliebigen bereits unterschriebenen Kaufvertrag noch ergänzen lässt. Lassen Sie sich von der Bank vorab schriftlich bestätigen, welcher Antragsschritt fristgerecht erfolgt ist. Regeln anderer KfW-Produkte ersetzen diese Prüfung nicht.
- Gesamtkosten aufstellenKaufpreis, Nebenkosten und bekannte Arbeiten erfassen; einen Betrag für Rücklagen außerhalb der Kaufzahlung behalten.
- Bankangebot mit und ohne KfW anfordernDarlehensbeträge, Auszahlung und Rückzahlung auf denselben Kauf abstimmen.
- Förderantrag rechtzeitig dokumentierenVor dem maßgeblichen Vorhabensbeginn den Antrag beziehungsweise das nach den Programmregeln erforderliche Gespräch festhalten.
- Zusage und Auszahlungsvoraussetzungen klärenErst mit einer tragfähigen Gesamtfinanzierung den Kauf verbindlich abschließen und die Grundschuld vorbereiten.
- Mittel abrufen und Verwendung nachweisenAbruffrist, Kaufpreisfälligkeit und Rechnungen für mitfinanzierte Arbeiten im Blick behalten.
Was gilt bei Laufzeit, Zinsbindung und vorzeitiger Rückzahlung?
Bei der laufend getilgten Variante sind je nach Auswahl bis zu 35 Jahre Kreditlaufzeit vorgesehen. Der Zins wird für fünf oder zehn Jahre festgeschrieben. Ein Kredit mit 35 Jahren Laufzeit ist daher nicht automatisch für 35 Jahre vor Zinsänderungen geschützt. Eine verbleibende Restschuld braucht nach Ablauf der Bindung neue Konditionen.
Während der tilgungsfreien Anlaufzeit fallen Zinsen auf ausgezahlte Beträge an, aber die Kreditschuld sinkt noch nicht. Bei der endfälligen Variante wird der gesamte Betrag am Ende fällig. Dafür muss eine verlässliche Rückzahlungsquelle vorhanden sein. Eine erwartete Wertsteigerung des Hauses ist kein angespartes Geld zur Ablösung.
Teilrückzahlungen und Sondertilgungen sind innerhalb der Zinsbindung nicht als freie Option vorgesehen. Die vollständige vorzeitige Rückzahlung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben bestehen. Zum Zinsbindungsende gelten andere Rückzahlungsmöglichkeiten. Planen Sie zusätzliche Tilgung deshalb eher im passenden Bankbaustein, statt dessen Rechte auf KfW 124 zu übertragen.
Welche Zusatzkosten können bei einem späten Abruf entstehen?
Der zugesagte Kredit kann vollständig oder in Teilen abgerufen werden. Nach zwölf Monaten ist eine Verlängerung der Abruffrist möglich, insgesamt bis zu 36 Monate. Ab dem 13. Monat fallen auf noch nicht ausgezahlte Beträge 0,15 % Bereitstellungsprovision pro Monat an. Für 40.000 Euro ungenutzten Kredit wären das 60 Euro monatlich.
Ein verzögerter Baubeginn oder verspätete Handwerkerrechnung kann dadurch Geld kosten, obwohl die eigentliche Tilgung noch nicht läuft. Stimmen Sie den Abruf mit dem Zahlungsplan ab. Zu frühes Abrufen ist ebenfalls keine allgemeine Lösung: Ausgezahlte Mittel verursachen Zinsen und müssen zweckentsprechend eingesetzt werden.
Fragen zu KfW 124
Kann ich mit KfW 124 einen bestehenden Kredit umschulden?
Nein. Das Wohneigentumsprogramm ist für den förderfähigen Kauf oder Bau gedacht und kein allgemeines Umschuldungsprogramm für bestehende Darlehen.
Muss ich Kinder haben, um KfW 124 zu erhalten?
Nein. Kinderzahl und die Familien-Einkommensgrenze sind keine allgemeinen Voraussetzungen dieses Programms.
Kann ich KfW 124 mit einer Neubauförderung kombinieren?
Das kann möglich sein, etwa mit einer passenden Förderung für klimafreundlichen Neubau. Die Kombination muss die jeweiligen Kosten- und Fördergrenzen einhalten.
Gibt es bei KfW 124 einen Tilgungszuschuss?
Im Wohneigentumsprogramm 124 ist kein allgemeiner Tilgungszuschuss vorgesehen. Der ausgezahlte Kredit ist einschließlich der vereinbarten Zinsen zurückzuzahlen.
Ist eine Förderfähigkeit schon eine Kreditzusage?
Nein. Der Finanzierungspartner prüft zusätzlich Einkommen, Verpflichtungen, Eigenkapital und Sicherheiten. Erst die bewilligte Gesamtfinanzierung deckt den Kauf.
