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Was finanzieren Sie mit KfW 134?
Das Programm unterstützt den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum in Deutschland. Es kann bei einer bestehenden Genossenschaft oder einer Neugründung eingesetzt werden. Die Anteile bilden die Beteiligung an der Organisation. Der Zugang zur gewünschten Wohnung und die Wohnnutzung ergeben sich aus den Regeln und Vereinbarungen der Genossenschaft.
Anders als beim Wohnungskauf werden Sie durch die Anteilzeichnung nicht automatisch im Grundbuch Eigentümer einer bestimmten Wohnung. Diese Unterscheidung beeinflusst auch spätere Entscheidungen: Auszug, Anteilsrückzahlung oder Übertragung folgen der Satzung und den Nutzungsverträgen. Lesen Sie diese Dokumente vor der Finanzierung.
Für die Förderung ist die selbst genutzte Hauptwohnung beziehungsweise der alleinige Wohnsitz maßgeblich. Ein Zweitwohnsitz oder die bloße unentgeltliche Überlassung der Genossenschaftswohnung an Angehörige erfüllt nicht dieselben Bedingungen. Der Kredit sollte daher nicht für eine Wohnung beantragt werden, in der nur ein Familienmitglied wohnen soll.
Wie hoch sind Kredit und Tilgungszuschuss?
Bis zu 150.000 Euro Kredit können für die förderfähigen Anteile möglich sein. Der vorgesehene Tilgungszuschuss beträgt 15 % des förderfähigen Kreditbetrags. Die Summe reduziert später die zurückzuzahlende Schuld nach den erforderlichen Nachweisen. Sie ist keine beliebige zusätzliche Auszahlung für Einrichtung oder Umzug.
Die Anteilssumme bestimmt den benötigten Betrag, nicht der höchste genannte Förderrahmen. Wenn die Genossenschaft 30.000 Euro Anteile verlangt und Sie 8.000 Euro eigenes Geld einsetzen, bleibt ein Kreditbedarf von 22.000 Euro. Es wäre nicht sinnvoll, allein wegen der hohen Obergrenze ein deutlich größeres Darlehen einzuplanen.
Vor dem Einzug
Pflichtanteile können auf einmal fällig sein. Prüfen Sie den Zahlungstermin zusammen mit Kreditbewilligung und Wohnungszusage.
Nach dem Einzug
Neben dem Kredit bleibt das vereinbarte Nutzungsentgelt zu zahlen. Ein Tilgungszuschuss senkt nicht automatisch diese laufenden Wohnkosten.
Rechenbeispiel für einen Anteilskredit?
In einem eigenen Beispiel werden 40.000 Euro Genossenschaftsanteile benötigt. 10.000 Euro stammen aus verfügbaren Eigenmitteln, 30.000 Euro werden als förderfähiger Kredit aufgenommen. Ein Tilgungszuschuss von 15 % entspräche dann 4.500 Euro. Die übrige Schuld und die vereinbarten Zinsen müssen weiterhin bezahlt werden.
Rechnen Sie dazu das monatliche Nutzungsentgelt, Nebenkosten und eine eigene Reserve. Angenommen, die Wohnung kostet im Monat 820 Euro einschließlich der hier angenommenen Nebenkosten und der Anteilskredit zusätzlich 180 Euro: Die gemeinsame Belastung wäre 1.000 Euro. Die frei gewählten Werte zeigen nur den Rechenweg; sie sind kein Genossenschaftsangebot.
Vergleichen Sie diese vollständige Zahlung mit Ihrer bisherigen Wohnung und einer Alternative ohne Kredit. Ein niedrigeres Nutzungsentgelt kann durch hohe Anteile erkauft sein. Welche Lösung passt, hängt auch von der geplanten Wohndauer und davon ab, wie lange Geld in den Anteilen gebunden bleibt.
Welche Unterlagen sollten vor dem Anteilskauf geprüft werden?
Lassen Sie sich Satzung, Höhe der Pflichtanteile, Zahlungsplan und die maßgebliche Wohnungs- beziehungsweise Nutzungsvereinbarung geben. Klären Sie, ob die Zeichnung der Anteile bereits die gewünschte Wohnung sichert oder ob noch eine gesonderte Zuteilung nötig ist. Eine Mitgliedschaft ohne zeitlich belastbare Wohnungszusage kann eine andere Entscheidung sein.
Auch die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft ist wichtig. Anteile sind keine frei verfügbare Notfallreserve. Eine spätere Kündigung führt nicht zwangsläufig sofort zur Auszahlung. Prüfen Sie die Regelungen zu Kündigungsfristen, Auseinandersetzungsguthaben und möglichen zusätzlichen Verpflichtungen. Bei einer Neugründung sollten Sie besonders verstehen, welche Projekt- und Baukostenrisiken die Mitglieder übernehmen.
Die Bank benötigt zusätzlich die üblichen Einkommens- und Vermögensunterlagen. Sie betrachtet den Anteilskredit zusammen mit den laufenden Wohnkosten und Ihren weiteren Verpflichtungen. Eine mögliche Förderung ersetzt diese Kreditwürdigkeitsprüfung nicht.
Wie läuft der Antrag für KfW 134 ab?
- Anteilserwerb und Wohnungsnutzung klärenGenossenschaftsunterlagen prüfen und sicherstellen, dass die Selbstnutzung zu den Förderbedingungen passt.
- Haushaltsrechnung erstellenAnteile, Eigenmittel, Umzug und spätere Gesamtrate aus Wohnkosten und Kredit berechnen.
- Finanzierungspartner ansprechenDen Förderkredit vor dem maßgeblichen Anteilserwerb über die Bank beantragen.
- Zusage und Zahlung abstimmenAnteile erst nach dem zulässigen Ablauf erwerben und Zahlung aus Eigenmitteln und Kredit koordinieren.
- Durchführung bestätigenDen förderfähigen Anteilserwerb und die erforderliche Nutzung nachweisen, damit der Zuschuss berücksichtigt werden kann.
Was ist bei einem späteren Auszug zu beachten?
Wer auszieht, hat möglicherweise noch eine Restschuld, während die Anteilsrückzahlung erst später erfolgt. Diese zeitliche Lücke sollte nicht erst beim Umzug entdeckt werden. Lassen Sie die Kündigungs- und Rückzahlungsfristen der Genossenschaft mit dem Kreditvertrag vergleichen.
Unter den Programmbedingungen kann eine Übertragung des Kredits auf einen passenden Nachfolger geprüft werden. Das ist keine freie private Vereinbarung ohne Zustimmung der beteiligten Stellen. Voraussetzung sind die erforderliche Selbstnutzung und eine ordnungsgemäße Abwicklung. Alternativ kann die Rückzahlung des Kredits Kosten auslösen, die vor dem Auszug berechnet werden sollten.
Bei langen Laufzeiten steht der erste Sollzins nicht zwingend bis zur letzten Zahlung fest. Eine verbleibende Schuld braucht nach Ablauf der Bindung neue Konditionen. Die Entscheidung für genossenschaftliches Wohnen sollte deshalb auch bei später geänderten Zinsen und einem möglichen Arbeitsplatzwechsel tragbar sein.
Fragen zu KfW 134
Gehört mir durch die Anteile eine bestimmte Wohnung?
Nicht automatisch. Die Beteiligung an der Genossenschaft und das Nutzungsrecht an der Wohnung werden durch unterschiedliche Unterlagen geregelt.
Kann ich mit 134 eine normale Eigentumswohnung kaufen?
Dafür ist dieses Programm nicht gedacht. KfW 134 betrifft Genossenschaftsanteile für die geeignete Selbstnutzung.
Ist ein Genossenschaftsanteil jederzeit auszahlbar?
Die Verfügbarkeit richtet sich nach Satzung und Abwicklung. Sie sollten die Anteile nicht wie frei verfügbares Kontoguthaben behandeln.
Ersetzt der Tilgungszuschuss die Kreditrate?
Er vermindert nach den Bedingungen einen Teil der Schuld. Laufende Zinsen, verbleibende Rückzahlung und Wohnkosten bestehen weiter.
Ist der Bezug einer Zweitwohnung förderfähig?
Die Förderung setzt die geregelte Selbstnutzung als Haupt- beziehungsweise alleiniger Wohnsitz voraus; ein Zweitwohnsitz passt nicht dazu.
