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Nach der Trennung läuft die Baufinanzierung zunächst weiter
Ein Auszug oder eine private Aufteilung der Rate ändert die vertragliche Verpflichtung gegenüber der Bank nicht. Prüfen Sie, wer unterschrieben hat und von welchem Konto gezahlt wird. Bei gemeinsamer Haftung kann ein Zahlungsausfall auch die Person betreffen, die nicht mehr im Haus wohnt.
Vereinbaren Sie für die Übergangszeit einen nachvollziehbaren Zahlungsweg. Laufende Gebäudeausgaben und gegebenenfalls eine weitere Miete müssen in dieser Phase gleichzeitig bezahlt werden. Die Kreditrate sollte nicht als Druckmittel zwischen den Beteiligten ausgesetzt werden.
Das Haus vorläufig nutzen oder die Finanzierung verändern
Wenn eine Person zunächst wohnen bleibt, sind Nutzung und Kostenbeteiligung zu klären. Das ist von einer endgültigen Übernahme zu unterscheiden. Eine Übernahme braucht oft Geld für den Ausgleich des anderen Eigentumsanteils und eine neue Prüfung des verbleibenden Einkommens.
Vermietung kann Einnahmen schaffen, verursacht aber Verwaltung, Instandhaltung und mögliche Leerstände. Ein Verkauf kann wiederum Ablösekosten auslösen. Lassen Sie alle Varianten mit ihrem Nettoergebnis rechnen, statt den Marktwert schon als frei verfügbaren Erlös anzusehen.
Wer den Kreditvertrag verlassen soll, benötigt eine ausdrückliche Vereinbarung mit der Bank. Eine mündliche Zusage des ehemaligen Partners genügt dafür nicht.
Für die Entscheidung gemeinsame Zahlen zusammentragen
Ermitteln Sie Restschuld, Eigentumsanteile, verfügbare Mittel und einen realistischen Verkaufspreis. Dazu kommen mögliche Kosten einer Ablösung oder Umschreibung. Bei Streit über Ansprüche und Nutzung ist eine rechtliche Klärung sinnvoll, bevor Verträge verändert werden.
Eine geordnete Übergangsregelung gibt Zeit für diese Prüfung. Sie kann jedoch keine dauerhaft fehlende Zahlungsfähigkeit beheben. Wenn eine Alleinübernahme nicht tragbar ist, sollte ein Verkauf rechtzeitig geplant werden, bevor Rückstände die Auswahl weiter einschränken.
Was muss in den ersten Wochen einer Trennung geklärt werden?
Zuerst werden laufende Zahlungen gesichert: Kreditrate, Gebäudeversicherung, Hausgeld beziehungsweise Betriebskosten. Halten Sie fest, von welchem Konto die Rate abgebucht wird und ob dafür genügend Geld verfügbar ist. Eine persönliche Einigung über Auszug oder Kostenteilung ändert den Bankvertrag nicht automatisch.
Erstellen Sie anschließend getrennte Haushaltspläne für beide Personen. Neue Miete und laufende Hauskosten können zeitweise gleichzeitig anfallen. Eine Finanzierung, die zusammen gut funktioniert hat, kann für eine Person allein zu teuer werden. Diese Rechnung sollte vor einer Zusage zur vollständigen Übernahme vorliegen.
Eine Person bleibt
Eigentumsübertragung, Ausgleich und die mögliche Entlassung des anderen Kreditnehmers mit Bank und rechtlicher Beratung abstimmen.
Beide geben die Immobilie auf
Verkaufspreis, Restschuld, mögliche Entschädigung und Kosten des Verkaufs gemeinsam prüfen.
Rechenbeispiel: Was bleibt bei einem Verkauf übrig?
Ein eigenes Modell setzt einen Verkaufserlös von 360.000 Euro, 285.000 Euro offene Kreditschuld und 15.000 Euro weitere Abwicklungs- und angenommene Ablösekosten an. Es bleiben 60.000 Euro vor einem persönlichen Ausgleich. Dieser Betrag wird nicht einfach anhand der geleisteten Monatsraten verteilt, wenn Eigentum und Vereinbarungen anderes vorsehen.
Bei einem geringeren Erlös kann nach der Ablösung eine Lücke entstehen. Ein schneller Verkauf ist daher nicht automatisch die schuldenfreie Lösung. Lassen Sie den Ablösebetrag zu einem geplanten Termin ermitteln. Ein früher Kontoauszug zeigt möglicherweise nicht alle bis dahin anfallenden Beträge.
Welche Informationen braucht die Bank für eine Übernahme?
Die bleibende Person benötigt eigene Einkommensnachweise, neue Haushaltsausgaben und einen Plan für die Ausgleichszahlung. Die Bank prüft, ob eine alleinige Rückzahlung möglich ist. Erst nach Zustimmung kann eine Entlassung aus der persönlichen Haftung erfolgen. Eine private Erklärung, man bezahle künftig alles alleine, genügt dafür nicht.
Halten Sie außerdem die zukünftige Nutzung fest. Eine vorübergehende Vermietung kann Einnahmen bringen, erzeugt aber eigene Kosten und Risiken. Bei gefördertem Wohneigentum müssen Nutzungsänderungen zusätzlich geprüft werden. Der Auszug eines Beteiligten ist nicht bloß eine Änderung der Postadresse.
Wenn keine schnelle Einigung möglich ist, sollte der laufende Zahlungsplan trotzdem dokumentiert bleiben. Rechtliche Beratung kann den internen Ausgleich und weitere Schritte begleiten. Ein Konflikt über Kosten darf nicht unbemerkt in Rückstände beim Kredit übergehen.
Fragen zur laufenden Finanzierung bei Trennung
Endet meine Kreditpflicht mit dem Auszug?
Nein. Die vertragliche Haftung bleibt bestehen, bis sie mit der Bank geändert oder der Kredit abgelöst wird.
Kann der verbleibende Partner das Darlehen automatisch übernehmen?
Die Bank muss einer Änderung zustimmen und die weitere Finanzierung beurteilen.
Welche Zahlung ist nach der Trennung zuerst zu klären?
Die nächsten fälligen Raten und laufenden Hauskosten sollten über einen verlässlichen Zahlungsweg abgesichert sein.
