BAUFINANZIERUNG · Unverheiratete Paare

Baufinanzierung unverheiratet: Eigentum und Haftung regeln

Unverheiratete Paare können gemeinsam kaufen und finanzieren. Sie sollten vorab festhalten, wem welcher Anteil gehört, wer wie viel bezahlt und was bei einer Trennung geschieht. Eine gemeinsame Kreditunterschrift ersetzt diese Regeln nicht.

Baufinanzierung unverheiratet: Ein Paar bespricht Unterlagen für den gemeinsamen Immobilienkauf.
Gemeinsamer Kauf braucht klare Vereinbarungen vor der Schlüsselübergabe.
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Unverheiratet finanzieren: Baufinanzierung und Grundbuchanteil

Wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer im eingetragenen Umfang. Der Darlehensvertrag regelt dagegen die Verpflichtung zur Bank. Bei gesamtschuldnerischer Haftung kann ein Kreditgeber die vertraglich geschuldete Leistung von jedem verpflichteten Kreditnehmer verlangen. Ein halber Eigentumsanteil begrenzt diese Haftung nicht automatisch auf die halbe Rate.

Besprechen Sie deshalb nicht nur die gewünschte Grundbuchquote. Halten Sie auch fest, wie Eigenmittel und Zahlungen zwischen Ihnen ausgeglichen werden. Das ist besonders wichtig, wenn eine Person viel Kapital einbringt und die andere später mehr laufend zurückzahlt.

Ungleiche Einzahlungen verständlich dokumentieren

Eine gleiche Kaufquote kann trotz ungleicher Einlagen gewollt sein. Sie sollte aber bewusst gewählt und rechtlich sauber gestaltet werden. Ohne Regelung kann später Streit entstehen, ob eine Zahlung Geschenk, Beteiligung oder rückforderbarer Ausgleich war.

Lassen Sie einen passenden Partnerschafts- oder Ausgleichsvertrag fachlich gestalten. Er kann Zahlungen und Möglichkeiten eines Ausstiegs ordnen. Ein selbst verfasster Zettel sollte nicht als sicherer Ersatz für alle Eigentums- und Erbfragen betrachtet werden.

Die interne Vereinbarung bindet nicht automatisch die Bank

Wenn beide haften, beendet ein privater Ausgleich zwischen Ihnen diese Verpflichtung nicht. Für eine Entlassung aus dem Kredit braucht es die Zustimmung des Kreditgebers.

Trennung und Todesfall schon beim Kauf bedenken

Legen Sie fest, wie ein Anteil übernommen oder ein Verkauf organisiert werden könnte. Das verbleibende Einkommen muss eine mögliche Alleinübernahme finanzieren können. Ein gewünschter Verbleib in der Immobilie ist nicht zugleich eine Zusage der Bank.

Auch die Nachfolge sollte geklärt werden. Unverheiratete Partner dürfen eine automatische Gleichstellung mit Ehepartnern beim Erben nicht voraussetzen. Eigentumsplanung, passende Absicherung und rechtliche Gestaltung können unterschiedliche Aufgaben lösen und sollten aufeinander abgestimmt sein.

Wie werden ungleiche Eigenkapitalbeträge geregelt?

Vor dem Kauf sollte feststehen, ob die Eigentumsanteile den Einlagen entsprechen oder bewusst anders gewählt werden. Zwei Personen können trotz unterschiedlicher Beiträge je zur Hälfte Eigentümer werden. Diese Entscheidung sollte aber nicht unbeabsichtigt aus einem Standardvertrag entstehen. Geldbeitrag, Eigentumsquote und Darlehenshaftung sind getrennte Größen.

Ein eigenes Beispiel: Eine Person zahlt 70.000 Euro und die andere 20.000 Euro aus eigenen Mitteln, während beide den Kredit gemeinsam bedienen. Eine spätere Rückzahlung der Mehr-Einlage muss nicht automatisch aus der hälftigen Eigentumsquote folgen. Lassen Sie die gewünschte Behandlung für Verkauf und Trennung rechtlich passend vereinbaren.

Eigentum

Der Grundbuchanteil bestimmt die Beteiligung am Haus. Eine spätere Überweisung allein ändert ihn nicht.

Interner Ausgleich

Verträge können Beiträge und Ausgleich regeln. Sie ersetzen keine Zustimmung der Bank zu einer Entlassung aus dem Kredit.

Welche laufenden Zahlungen gehören in die Vereinbarung?

Regeln Sie nicht nur die monatliche Rate. Auch Sondertilgungen, größere Reparaturen, Hausgeld und Modernisierung können ungleich finanziert werden. Eine dokumentierte Kostenaufteilung vermindert spätere Unklarheit darüber, ob zusätzliche Zahlungen gemeinsamer Aufwand, Schenkung oder rückzahlbarer Beitrag waren.

Für geplante Teilzeit oder Elternzeit kann eine andere Verteilung sinnvoll sein. Sie sollte von beiden getragen und schriftlich verständlich sein. Ein exakter Anteil der Kreditrate ist aber keine Begrenzung gegenüber der Bank, wenn gesamtschuldnerische Haftung vereinbart wurde. Die Bank kann unter deren Voraussetzungen die geschuldete Leistung von einem Verpflichteten verlangen.

Was sollte für Trennung und Todesfall vor dem Kauf geklärt werden?

Eine Ausstiegsregel kann das Vorgehen bei Bewertung, Übernahme oder Verkauf beschreiben. Wichtig sind Fristen, die Berechnung eines Ausgleichs und eine Lösung, wenn keine Person alleine finanzieren kann. Eine verbindliche Hausübernahme sollte mit der Bankentlassung des anderen abgestimmt sein.

Unverheiratete Partner sollten außerdem ihre erbrechtliche Situation gesondert prüfen lassen. Die gemeinsame Finanzierung schafft nicht automatisch dieselbe Stellung wie eine Ehe. Bestehende Kinder, Testament und mögliche Versicherungsleistungen können die Frage beeinflussen, wer später das Haus und den Kredit übernimmt.

Nehmen Sie alle Vereinbarungen vor dem Notartermin zusammen durch. Ein geordneter Kauf ist einfacher als die nachträgliche Korrektur ungeklärter Einlagen. Fachliche Beratung kann die gewünschte Lösung auf Eigentum, Darlehen und persönliche Lebensplanung abstimmen.

Fragen zum unverheirateten gemeinsamen Kauf

Können unverheiratete Paare einen gemeinsamen Wohnkredit bekommen?

Ja. Ehe ist nicht generell Voraussetzung für einen gemeinsamen Kreditantrag. Die Bank prüft beide Antragsteller.

Ist meine Haftung immer auf meinen Grundbuchanteil begrenzt?

Nein. Eigentumsquote und persönliche Darlehenshaftung sind getrennt zu prüfen.

Reicht unsere private Vereinbarung für die Entlassung eines Partners?

Nein. Eine Entlassung aus dem Darlehen muss mit dem Kreditgeber vereinbart werden.

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