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Wer kann KfW 159 nutzen?
Die Förderung ist nicht an ein bestimmtes Lebensalter gebunden. Auch jüngere Eigentümer können Barrieren abbauen, etwa im Zusammenhang mit einer Modernisierung. Unter den Bedingungen kommen auch Mieter und weitere berechtigte Antragsteller infrage. Bei einer Mietwohnung braucht es jedoch die nötige Zustimmung zur baulichen Veränderung.
Der Kredit kann ebenso beim förderfähigen Ersterwerb bereits umgebauten Wohnraums eine Rolle spielen. Die anerkannte Maßnahme und ihre Kosten müssen dann entsprechend nachgewiesen werden. Ein gewöhnlicher Wohnungskauf wird nicht durch die Bezeichnung „seniorengerecht“ insgesamt zum Umbauprojekt.
Für eine Familie kann die barrierereduzierte Planung auch ohne akuten Pflegebedarf sinnvoll sein. Breitere Wege, weniger Schwellen und eine gut nutzbare Dusche erleichtern den Alltag. Die Förderung sollte dabei den langfristigen Bedarf unterstützen und nicht zu Arbeiten führen, die nur wegen des Kredits beauftragt werden.
Welche Maßnahmen sind bei KfW 159 möglich?
Zugang und Bewegung
Geeignete Wege, Eingänge, Türdurchgänge, Schwellenabbau, Rampen und bestimmte Liftlösungen können zum Maßnahmenplan gehören.
Bad und Wohnräume
Zum Beispiel passende Raumaufteilung, Bewegungsflächen und ein technisch geeigneter Duschumbau. Maße und Ausführung sind Teil der Förderprüfung.
Einbruchschutz
Geeignete mechanische oder elektronische Sicherheitstechnik kann förderfähig sein. Produktstandards und fachgerechter Einbau sind zu beachten.
Mehrere Bereiche zusammen
Der Standard „Altersgerechtes Haus“ hat weitergehende Anforderungen. Einzelne passende Maßnahmen sind davon zu unterscheiden.
Ein neues Bad ist nicht allein deshalb förderfähig, weil es komfortabler wirkt. Technische Mindestanforderungen legen fest, wie die Maßnahme auszuführen ist. Bei engen Grundrissen können besondere Lösungen nötig sein. Lassen Sie diese Punkte vor dem Angebot prüfen und von der Fachfirma in der Leistungsbeschreibung festhalten.
Arbeiten zur bloßen Instandhaltung oder neue Einrichtung gehören nicht automatisch zur Förderbasis. Die Kostenaufstellung sollte daher den barrierereduzierenden beziehungsweise sicherheitsbezogenen Anteil von sonstigen Modernisierungswünschen trennen. Eine gemeinsame Rechnung kann diese Positionen trotzdem einzeln ausweisen.
Wie wird aus einem Wunsch ein geeigneter Umbauplan?
Beginnen Sie mit den Wegen durch die Wohnung: Haustür, Treppe, Flur, Bad und Schlafzimmer. Welche Stellen werden mit Gehhilfe, Kinderwagen oder nach einer Verletzung schwierig? Ein Plan über mehrere Räume verhindert, dass eine gut nutzbare Dusche hinter einer weiterhin zu schmalen Tür liegt.
Prüfen Sie außerdem den baulichen Bestand. Ein bodengleicher Duschplatz kann je nach Deckenaufbau zusätzliche Arbeiten am Ablauf erfordern. Ein Treppenlift braucht passenden Platz und darf andere notwendige Funktionen nicht behindern. Solche Nebenarbeiten sollten vor der Finanzierung im Preis enthalten sein.
Bei einer WEG oder Mietwohnung sind Zustimmungen und Verantwortlichkeiten zu klären. Ein veränderter Hauseingang kann Gemeinschaftseigentum betreffen. Wer ohne die nötige Zustimmung bestellt, riskiert nicht nur Förderprobleme, sondern auch einen Rückbau. Nehmen Sie Beschlüsse und Vereinbarungen in den Projektordner auf.
Wie hoch ist der Kredit und wie wird die Rate geplant?
Der Rahmen liegt bei bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Es handelt sich um einen Kredit, nicht um eine geschenkte Umbaupauschale. Die Bank prüft die Rückzahlung und vereinbart die Sicherheiten. Je nach Variante sind bis zu 30 Jahre Laufzeit und kürzere Zinsbindungen möglich.
Eine kurze Laufzeit spart bei gleichem Zins gegenüber einer langen Variante Gesamtkosten, verlangt aber eine höhere Monatsrate. Im Ruhestand sollte die Rate zu den dauerhaften Renteneinnahmen und den laufenden Hauskosten passen. Auch jüngere Haushalte brauchen eine Rechnung mit Rücklagen und vorhandenen Darlehen.
Tilgungsfreie Anlaufzeiten können die Anfangsbelastung verringern. Die reguläre Rückzahlung beginnt aber später. Vergleichen Sie deshalb die Zahlung nach Tilgungsbeginn und eine mögliche Anschlussfinanzierung. Ein niedriger Anfangsbetrag sagt wenig über die gesamte Verpflichtung aus.
Rechenbeispiel: Bad, Zugang und Treppe gemeinsam planen
Ein eigener Kostenplan setzt 18.000 Euro für einen geeigneten Badumbau, 9.000 Euro für eine Liftlösung und 4.000 Euro für Zugangsanpassungen an. Die Summe beträgt 31.000 Euro. Zusätzlich werden 6.000 Euro für nicht als förderfähig angenommene Einrichtungswünsche benötigt.
Bei 11.000 Euro eingesetzten Eigenmitteln blieben insgesamt 26.000 Euro Kreditbedarf. Welche Teile davon über KfW 159 finanzierbar sind, folgt aus den anerkannten Maßnahmen. Die Zusatzmöbel werden nicht durch eine gemeinsame Rechnung automatisch förderfähig. Ein Förderantrag sollte den technischen Umbau klar beschreiben.
Lassen Sie Angebote von Fachunternehmen mit denselben Leistungen vergleichen. Ein billiger Preis ohne Entsorgung, Wiederherstellung oder erforderliche Anschlussarbeiten ist kein vollständiges Gegenangebot. Für die Bank braucht es außerdem eine Kostenreserve, die nachvollziehbare Risiken abdeckt und nicht als unbestimmter Wunschbetrag erscheint.
Wann muss KfW 159 beantragt werden?
- Umbau fachlich planenMaßnahmen und technische Anforderungen mit geeigneten Fachleuten klären.
- Zustimmungen einholenBei Mietobjekt und Gemeinschaftseigentum die erforderlichen Rechte vor der Beauftragung prüfen.
- Bankkredit vor dem Beginn beantragenAntrag und zulässige Vertragsbedingungen rechtzeitig mit dem Finanzierungspartner abstimmen.
- Zusage und Arbeiten koordinierenAuszahlung, Abschläge und Bauablauf so planen, dass Rechnungen rechtzeitig bezahlt werden können.
- Ergebnis und Kosten dokumentierenFachunternehmerbestätigungen und Rechnungen für den Verwendungsnachweis bereithalten.
Wie unterscheidet sich KfW 159 vom Zuschuss 455-B?
159 ist die Kreditvariante. 455-B ist ein Zuschuss zur Barrierereduzierung, für den zeitweise keine neuen Mittel verfügbar sein können. Der Antragsschluss im Zuschussprogramm bedeutet nicht automatisch das Ende der Kreditmöglichkeit. Umgekehrt darf ein Kreditangebot nicht als bewilligter Zuschuss beworben werden.
Für einzelne Kosten können auch andere Hilfen, etwa nach persönlicher Pflege- oder Versicherungssituation, zu prüfen sein. Voraussetzungen und Kombinationsregeln müssen für dieselbe Maßnahme getrennt betrachtet werden. Lassen Sie jede bereits beantragte Förderung im Gesamtplan kenntlich machen, damit keine unzulässige Doppelförderung entsteht.
Fragen zu KfW 159
Brauche ich einen Pflegegrad für KfW 159?
Ein bestimmter Pflegegrad ist keine allgemeine Zugangsvoraussetzung des Kredits. Die Maßnahmen und die Kreditprüfung müssen aber zu den Programmbedingungen passen.
Kann ein Mieter den Umbau finanzieren?
Das kann unter den Bedingungen möglich sein. Die Zustimmung zu den baulichen Änderungen und die eigene Rückzahlungsfähigkeit sind dabei wichtig.
Ist ein normales neues Badezimmer vollständig förderfähig?
Nicht automatisch. Entscheidend sind geeignete barrierereduzierende Maßnahmen und die technischen Mindestanforderungen.
Ist ein Zuschuss für 159 vorgesehen?
KfW 159 ist ein Förderkredit. Eine getrennte Zuschussmöglichkeit wie 455-B hat ein eigenes Verfahren und eine eigene Verfügbarkeit.
Kann ich erst umbauen und dann den Kredit beantragen?
Der Antrag und die Regeln zum Vorhabensbeginn müssen vorher geprüft werden. Eine freie nachträgliche Finanzierung eines schon abgeschlossenen Umbaus ist nicht vorgesehen.
