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Was wird bei einem Forward-Darlehen vereinbart?
Ein Forward-Darlehen wird heute abgeschlossen, aber erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt ausgezahlt. Es dient häufig dazu, eine bestehende Finanzierung bei Ablauf ihrer Zinsbindung abzulösen. Vereinbart werden insbesondere die spätere Kreditsumme, der Zinssatz, die Bindung und der Auszahlungstermin. Das heutige Darlehen läuft bis dahin weiter.
Die vorgezogene Entscheidung schafft Planungssicherheit für einen späteren Zeitraum. Sie ist gleichzeitig eine vertragliche Bindung. Sinkt das Zinsniveau später, besteht nicht allein deswegen ein Anspruch auf ein günstigeres neues Darlehen. Wer nur auf steigende Zinsen schaut, übersieht diese andere Seite der Absicherung.
Wie sich ein Aufschlag auswirkt
Ein Anbieter kann für die Zeit zwischen Abschluss und Auszahlung einen Aufschlag verlangen. Höhe und Berechnung unterscheiden sich. Manche Angebote arbeiten mit einer monatlichen Größe, manche weisen direkt den Gesamtzins aus. Entscheidend ist der endgültige angebotene Soll- und Effektivzins, nicht nur ein beworbener Grundzins.
| Position | Annahme |
|---|---|
| Vergleichszins als Ausgangsannahme | 4,00 % |
| Aufschlag je Monat im Modell | 0,01 Prozentpunkte |
| Im Beispiel berücksichtigte Vorlaufmonate | 24 |
| Aufschlag insgesamt | 0,24 Prozentpunkte |
| Modellzins des Forward-Vertrags | 4,24 % |
Bei 200.000 Euro Kreditsumme und 3 Prozent Anfangstilgung ergäbe das eine anfängliche Monatsrate von rund 1.206,67 Euro. Ohne den modellierten Aufschlag und bei 4 Prozent Sollzins wären es rund 1.166,67 Euro. Ob ein Vertrag kostenlose Vorlaufmonate enthält oder anders rechnet, muss aus dem Angebot hervorgehen.
Steigende, gleiche und sinkende Zinsen durchspielen
Im obigen Modell wäre der Sollzins von 4,24 Prozent fix vereinbart. Liegt ein ansonsten vergleichbares neues Angebot am späteren Stichtag bei angenommenen 5 Prozent, bietet die frühe Sicherung einen Preisvorteil. Liegt es bei 4 Prozent, wäre das neue Angebot ohne frühe Bindung günstiger. Bei 3 Prozent wäre der Abstand noch größer.
Keines dieser Szenarien ist eine Vorhersage. Die Entscheidung sollte deshalb vom Sicherheitsbedarf und vom Preis dieser Sicherheit ausgehen. Ein Haushalt, der eine hohe Anschlussrate nicht tragen könnte, bewertet die Absicherung möglicherweise anders als ein Haushalt mit geringer Restschuld und großen Reserven. Auch mit einem Forward-Darlehen muss die Rate aus dem verfügbaren Einkommen bezahlbar sein.
Was geschieht, wenn Sie das Darlehen nicht mehr brauchen?
Ein Verkauf, eine geänderte Lebensplanung oder eine anders finanzierte Ablösung kann dazu führen, dass der vereinbarte Kredit nicht mehr benötigt wird. Außerhalb eines wirksamen gesetzlichen oder vertraglichen Lösungsrechts kann eine Nichtabnahme finanzielle Folgen haben. Lassen Sie deshalb die Regelungen zum Vertragsbeginn, Widerruf und einer späteren Nichtabnahme erklären.
Unterschreiben Sie nicht mehrere konkurrierende verbindliche Forward-Verträge, um später das günstigste Angebot auszuwählen. Diese Vorgehensweise kann mehrere Verpflichtungen auslösen. Unverbindliche Vergleichsanfragen und ein verbindlicher Vertrag sind verschiedene Schritte. Halten Sie in jeder Kommunikation fest, in welcher Phase sich die Anfrage befindet.
Der Ablösetermin darf nicht nur ungefähr stimmen
Ermitteln Sie den Tag, zu dem der alte Kredit abgelöst werden kann. Ein Vertrag mit gesetzlicher Kündigung erfordert eine andere Terminplanung als das reguläre Ende der Sollzinsbindung. Auch die Höhe der Restschuld muss für diesen Tag geschätzt und später bestätigt werden. Sondertilgungen bis zum Wechsel können die benötigte Summe vermindern.
Vertraglich vereinbarte Darlehenssumme, Abruf und Sicherheiten müssen zusammenpassen. Ist das neue Darlehen zu früh bereit oder der alte Kredit zu spät kündbar, kann eine zusätzliche Kostenposition entstehen. Der Vergleich sollte deshalb neben dem Zinssatz auch mögliche Bereitstellung, Terminverschiebung und Anpassung der Kreditsumme enthalten.
Diese Angaben gehören auf Ihre Vergleichsliste
- Voraussichtlicher Ablösebetrag und zulässiger Wechseltermin.
- Vorlaufzeit und Berechnung sämtlicher Aufschläge.
- Sollzins, Effektivzins, Tilgung und neue Monatsrate.
- Beginn der neuen Zinsbindung und deren Länge.
- Sondertilgungen und spätere Tilgungswechsel.
- Verpflichtungen bei Nichtabnahme oder geänderter Lebensplanung.
Ein Vergleich zwischen sofort abrufbarem Darlehen und Forward-Vertrag ist nur sinnvoll, wenn der Zeitpunkt berücksichtigt wird. Prüfen Sie außerdem, ob ein gewöhnliches Anschlussdarlehen mit einem passenden kostenlosen Bereitstellungszeitraum eine Alternative ist. Dazu braucht es ein Angebot, keine pauschale Annahme.
Welcher Zeitraum wird beim Forward-Darlehen festgelegt?
Der Vertrag wird heute geschlossen, die Auszahlung und Ablösung erfolgen später. Für die Planung sind Abschlussdatum, Ende des alten Kredits und Beginn des neuen Kredits getrennt zu betrachten. Eine als „zehn Jahre“ bezeichnete Vertragsphase kann je nach Konstruktion anders gerechnet werden; lassen Sie den Beginn der neuen Zinsbindung eindeutig benennen.
Die neue Darlehenssumme folgt der erwarteten Restschuld am künftigen Termin. Geplante Sondertilgungen können sie senken. Eine zu hohe Summe kann später zu Nichtabnahmefragen führen, eine zu geringe Summe zu einer Lücke. Verwenden Sie daher den aktualisierten Tilgungsplan des bestehenden Kredits.
Rechenbeispiel: Was kostet ein Aufschlag?
Ein eigenes Modell nimmt 200.000 Euro spätere Restschuld und einen Forward-Aufschlag von 0,30 Prozentpunkten an. Das entspräche anfänglich rund 50 Euro mehr Zins pro Monat gegenüber demselben Grundzins ohne Aufschlag. Der gesamte Mehrbetrag hängt von der Rückzahlung ab. Die Werte sind keine aktuelle Bankkondition.
Der Aufschlag wird gegen die gewünschten Risiken verglichen. Wenn der Marktzins bis zur Ablösung stärker steigt, kann die Sicherung helfen. Bei sinkenden Zinsen bleibt ein verbindlicher Forward-Vertrag dagegen nicht automatisch kostenlos verzichtbar. Die Entscheidung braucht daher keinen sicheren Zinsausblick, sondern ein tragbares Sicherheitsbudget.
Zinsen früh sichern
Die künftige Kondition steht fest. Der Haushalt kann die geplante Anschlusszahlung früher berechnen.
Bis zum Ende warten
Die spätere Kondition bleibt offen. Dafür wird heute kein Forward-Aufschlag für eine verbindliche frühere Festlegung vereinbart.
Welche Änderungen des Vorhabens sind problematisch?
Ein geplanter Verkauf, eine größere zusätzliche Rückzahlung oder ein anderer Kreditbedarf kann die spätere Verwendung verändern. Klären Sie vor dem Vertrag, was bei einer Abweichung gilt und ob Kosten für Nichtabnahme entstehen können. Ein anderer Lebensplan beendet die Bindung nicht automatisch.
Stimmen Sie zudem die Ablösung und Sicherheit mit alter und neuer Bank ab. Das Geld muss zum passenden Termin verfügbar sein. Ein Forward-Vertrag für ein Datum, zu dem der alte Kredit noch nicht zulässig abgelöst werden kann, kann zusätzliche Kosten oder eine doppelte Zwischenphase auslösen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Forward und Prolongation?
Forward bezeichnet die frühe Vereinbarung für eine spätere Auszahlung. Prolongation bezeichnet die weitere Finanzierung bei der bisherigen Bank. Eine frühe Anschlussvereinbarung kann Elemente beider Begriffe verbinden.
Muss ich einen Forward-Kredit bei fallenden Zinsen trotzdem abnehmen?
Ein wirksam abgeschlossener Vertrag bindet grundsätzlich auch bei später günstigeren Zinsen. Ein Ausstieg hängt von gesetzlichen und vertraglichen Rechten ab.
Ist ein Forward-Aufschlag immer pro Monat gleich hoch?
Nein. Preis, Berechnung und mögliche aufschlagsfreie Zeit hängen vom Anbieter und Angebot ab.
Zahle ich schon während der Vorlaufzeit die neue Kreditrate?
Die Auszahlung und der Zahlungsbeginn liegen grundsätzlich in der Zukunft. Prüfen Sie dennoch alle vereinbarten Gebühren und Terminbedingungen.
Lohnt sich ein Forward-Darlehen sicher bei erwarteten Zinserhöhungen?
Eine erwartete Entwicklung ist keine sichere Entwicklung. Der Preis der Absicherung und die Abnahmeverpflichtung müssen auch bei gleichbleibenden oder sinkenden Zinsen tragbar sein.
